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Aufsuchende Wochenbettbetreuung


Jede Frau hat nach einer Geburt, unabhängig von Art der Entbindung (auch nach Fehl- oder Totgeburt), ein Anrecht auf die Betreuung und Unterstützung durch eine Hebamme.
Die Betreuung beginnt mit Ende des stationären Aufenthaltes nach der Geburt des Kindes und kann bis zum Ende der Stillzeit erfolgen.
Bei Stillproblemen und Ausnahmefällen kann dieser Zeitraum auch länger sein.

Die Betreuung umfasst:

  • die Betreuung von Mutter und Kind
  • die Beobachtung des Neugeborenen (Nabelheilung, Gewichtszunahme, Gelbsucht)
  • die Kontrolle der Gebärmutterrückbildung und ggf der Wundheilung
  • Stillberatung (Ernährung von Mutter und Kind)
  • Säuglingspflege (Wickeln, Baden, Handling)
  • erste Rückbildungsgymnastik.

Ich stehe Ihnen bereits in der Schwangerschaft zu einem persönlichen Vorgespräch zur Verfügung, in dem wir individuelle Wünsche und den organisatorischen Ablauf besprechen können.